Allgemeine Bedingungen und Konditionen

1. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle zwischen ILUMEN BVBA und dem KUNDEN geschlossenen Verträge, einschließlich aller von ILUMEN für den KUNDEN ausgeführten Aufträge. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen die Anwendung von allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen des KUNDEN aus, es sei denn, ILUMEN hat deren Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Unterzeichnung des Auftragsformulars des KUNDEN durch ILUMEN stellt niemals eine solche ausdrückliche Zustimmung dar. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in den Bestellformularen, Verträgen oder sonstigen Unterlagen von ILUMEN werden Aufträge nur zu den nachstehenden Bedingungen erteilt, es sei denn, die Unterlagen enthalten besondere Bedingungen und weisen ausdrücklich darauf hin. Solche besonderen Bedingungen gelten nur für den jeweiligen Auftrag und sind niemals als allgemein gültig auszulegen. Mündliche Vereinbarungen werden nicht akzeptiert. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer. Der anzuwendende Mehrwertsteuersatz wird auf der Grundlage der vom KUNDEN gemachten Angaben bestimmt. Der KUNDE ist für die Anwendung des richtigen Mehrwertsteuersatzes verantwortlich. Wenn ein anderer Satz gesetzlich vorgeschrieben ist, wird der Betrag einschließlich Mehrwertsteuer entsprechend angepasst.
2. ILUMEN arbeitet nur an Installationen, die gemäß der AREI (Allgemeine Vorschriften für elektrische Anlagen) zugelassen sind. ILUMEN erklärt, dass sie dies dem KUNDEN deutlich mitgeteilt hat und dass der KUNDE bestätigt hat, dass die Installation den AREI-Normen entspricht. ILUMEN übernimmt keine Haftung, wenn sich später herausstellt, dass die Installation diesen Normen nicht entsprochen hat. Erforderlichenfalls kann und darf ILUMEN spezialisierte Subunternehmer beauftragen, bestimmte Arbeiten unter ihrer Verantwortung auszuführen. In diesem Fall werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.
3. Jedes Ereignis, das die Ausführung der Arbeiten durch ILUMEN vorübergehend oder endgültig unmöglich macht, gilt als Vollstreckungsmaßnahme und gibt keinen Anlass zu irgendeiner Entschädigung durch ILUMEN. Der KUNDE ist nicht berechtigt, sich bei ILUMEN zu beschweren, wenn ILUMEN die Liefer- und Montagefristen aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (z. B. Witterungsbedingungen, höhere Gewalt, verspätete Lieferung der von ILUMEN bestellten Materialien oder Zahlungsverzug des KUNDEN). ILUMEN ist in diesem Fall nicht zum Schadenersatz verpflichtet.

4. Der KUNDE informiert ILUMEN mindestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail oder Post, wenn die Arbeiten aufgrund von Umständen, die der KUNDE zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden können. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung berechtigt ILUMEN, eine pauschale Entschädigung von 250,00 € zu fordern.

5. Sofern in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Zahlungen netto Kasse am Sitz von ILUMEN ohne jeden Abzug zu leisten. Die Annahme von Zahlungsbedingungen und/oder Wechseln durch ILUMEN führt in keinem Fall zu einer Novation und hat keinen Einfluss auf die Einbringlichkeit der Schuld sowie auf die unten genannten Zinsen und Schäden. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag schuldet der KUNDE herkömmliche Verzugszinsen in Höhe von 10 % auf Jahresbasis auf den unbezahlten Betrag oder, falls höher, die gemäß Artikel 5 des Gesetzes zur Verhinderung von Zahlungsverzug (Handelsgesetz) geschuldeten Zinsen. Bei nicht fristgerechter Zahlung erhöht sich der ausstehende Betrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung um 10 % als pauschaler Schadensersatz, mindestens jedoch um 100,00 €, zuzüglich der Inkassokosten einschließlich der Anwaltskosten gemäß Artikel 6 des Gesetzes zur Verhinderung von Zahlungsverzug (Gesetz über Handelsgeschäfte). Jeder Zahlungsverzug oder jede nicht rechtzeitige Erfüllung einer wesentlichen Verpflichtung durch den KUNDEN hat die sofortige Fälligkeit des Saldos aller anderen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zur Folge. ILUMEN ist berechtigt, Schulden oder Forderungen innerhalb ihrer Unternehmensgruppe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf BVBA Futech, zu verrechnen und zu übertragen. Soweit erforderlich, erklärt sich der KUNDE mit dieser Regelung ausdrücklich einverstanden.
6. Im Falle einer Stornierung oder eines Rücktritts vom Vertrag durch den KUNDEN später als 24 Stunden nach der Bestellung behalten wir uns das Recht vor, 30 % des Vertragspreises, mindestens jedoch 500 EUR, als Stornoentschädigung zu verlangen, zuzüglich des Wertes der zum Zeitpunkt der Stornierung bereits ausgeführten und/oder den Lieferanten von ILUMEN zustehenden Arbeiten. Dieser Betrag gilt als Entschädigung für die technische und administrative Vorbereitung und Nachbetreuung.
7. Unbeschadet der Artikel 1138, 1583 und 1788 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller vom KUNDEN geschuldeten Beträge ausschließliches Eigentum von ILUMEN. Der KUNDE verzichtet bis zur vollständigen Bezahlung aller ILUMEN geschuldeten Beträge auf das Beitrittsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der KUNDE darf das Eigentum an den Waren nicht rechtlich übertragen oder verpfänden oder sie als Sicherheit oder Garantie verwenden. Das Risiko für die Waren geht jedoch zum Zeitpunkt der Bereitstellung auf den KUNDEN über. Der KUNDE informiert alle Dritten - einschließlich etwaiger Pfändungsgläubiger oder seines Vermieters, die Rechte an den Waren ausüben können, insbesondere aufgrund ihrer Lagerung oder Aufstellung an einem Ort, den der KUNDE nicht in seiner Eigenschaft als Eigentümer mietet oder bewohnt - darüber, dass die Produkte Eigentum von ILUMEN sind und bleiben, bis ILUMEN alle vom KUNDEN geschuldeten Beträge vollständig bezahlt hat und bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der KUNDE ILUMEN unverzüglich zu benachrichtigen, um ILUMEN die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Kommt der KUNDE dieser Verpflichtung nicht nach, ist ILUMEN berechtigt, die Ware ohne vorherige Ankündigung zurückzunehmen und die Kosten der Rücknahme dem KUNDEN in Rechnung zu stellen. Soweit erforderlich, gewährt der KUNDE ILUMEN unwiderruflich und bedingungslos das Recht auf Zugang zu dem Ort, an dem die Waren gelagert oder installiert sind. Der KUNDE garantiert die ordnungsgemäße Lagerung und Sicherheit der gelieferten Waren am Standort. Der KUNDE haftet für die Beschädigung und den Verlust von Materialien von ILUMEN, die sich auf der Baustelle befinden. Der KUNDE hat hierfür eine angemessene Versicherung, auch gegen Feuer- und Sturmschäden, abzuschließen, wobei ILUMEN jeweils als Versicherungsnehmer auftritt.

8. Die mit der Ware verbundene Gefahr geht sofort mit dem Abschluss des Verkaufs über.

9. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, arbeitet ILUMEN auf der Grundlage einer Aufwandspflicht und nicht einer Ergebnispflicht. ILUMEN kann zu keinem Zeitpunkt ein Ergebnis garantieren. Im Falle einer PV#-Anlage erklären die Parteien, dass sie sich bewusst sind, dass die Anlage einen vorherigen Mangel aufweist und dass die Arbeiten von ILUMEN speziell darauf abzielen, diesen Mangel zu beheben und die Leistungsfähigkeit der Anlage zu verbessern.
10. Jede Reklamation des KUNDEN muss per Einschreiben innerhalb von sieben Tagen nach der Erbringung der Dienstleistung oder der Lieferung der Produkte, die Gegenstand der Reklamation sind, eingereicht werden. Das Schreiben muss eine genaue Beschreibung der Reklamation und deren Bezug zu dem von ILUMEN gelieferten Produkt enthalten. Nach Ablauf dieser Frist verwirkt der KUNDE jeden weiteren Anspruch, es sei denn, er weist nach, dass der Mangel innerhalb der sieben Tage nicht bekannt war. In letzterem Fall muss der KUNDE die Reklamation innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnisnahme des Mangels per Einschreiben einreichen, wobei er die Reklamation genau beschreiben und den Zeitpunkt der Kenntnisnahme angeben muss. Innerhalb derselben sieben Tage werden die notwendigen Schritte unternommen, um den Mangel so schnell wie möglich auf Kosten des KUNDEN zu überprüfen. ILUMEN wird diese Überprüfungen akzeptieren und begleiten, vorausgesetzt, dass: A. sie rechtzeitig per E-Mail oder Einschreiben benachrichtigt wird (spätestens 48 Stunden vor der Überprüfung); B. ein anerkannter gerichtlicher Sachverständiger hinzugezogen wird. Der KUNDE ist verpflichtet, dieses Verfahren zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten zu befolgen und abzuschließen, bevor er sich an die Gerichte wendet. Wird eine Reklamation für begründet erklärt, beschränkt sich die Haftung von ILUMEN auf den kostenlosen Ersatz oder die kostenlose Reparatur der festgestellten Mängel. ILUMEN haftet nicht für irgendeine andere Entschädigung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf indirekte Schäden. Die von ILUMEN eingegangenen Verpflichtungen sind Mittelverpflichtungen. Beanstandungen jeglicher Art berechtigen den KUNDEN nicht, die Zahlung des gesamten oder eines Teils des Rechnungsbetrags auszusetzen oder aufzuschieben.
11. Im Falle der Beendigung des Vertrages behält sich ILUMEN das Recht vor, den im Voraus bezahlten Betrag als Entschädigung für die administrativen und technischen Vorbereitungen im Vorfeld des Projekts einzubehalten.
12. ILUMEN gewährt auf das Produkt eine Garantie für versteckte Material- und Herstellungsfehler von 2 Jahren (KUNDE-Verbraucher) bzw. 1 Jahr (KUNDE-Händler) ab Lieferung. Diese Garantie ist strikt auf verborgene Mängel am Produkt selbst beschränkt und schließt unter anderem, aber nicht ausschließlich, Folgeschäden und Installationskosten aus. A. Die Beweislast für das Vorliegen eines versteckten Mangels am Produkt liegt beim KUNDEN. B. Wenn die Bedingungen dieser Garantie erfüllt sind, hat ILUMEN das Recht, nach eigenem Ermessen entweder das Produkt zu ersetzen, das Produkt zu reparieren oder das Produkt gegen Gutschrift und Rückerstattung des entsprechenden Verkaufspreises an den KUNDEN zurückzunehmen. Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, muss der KUNDE ILUMEN unverzüglich nach Feststellung des angeblichen Mangels per Einschreiben benachrichtigen. Außerdem ist die Inanspruchnahme dieser Garantie nur gültig, wenn das Produkt in der Originalverpackung an ILUMEN zurückgeschickt wird und das angebrachte Siegel nicht gebrochen wurde. Bei unberechtigter Inanspruchnahme dieser Garantie berechnet ILUMEN den Zeitaufwand in Höhe von 50 € pro Viertelstunde, unbeschadet des Rechts von ILUMEN, vom KUNDEN eine Entschädigung für alle anderen Kosten und Aufwendungen zu verlangen. Die von ILUMEN geleistete Garantie ist streng auf das Vorgenannte beschränkt. Der KUNDE verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit, die Auflösung des Vertrags zwischen den Parteien zu fordern. Die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung durch ILUMEN aufgrund der vorgenannten Klauseln stellt die einzige und vollständige Entschädigung dar und wird somit von den Parteien anerkannt und akzeptiert. Alle anderen Ansprüche, einschließlich des Ersatzes von Kosten für Unfallschäden, Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen, die dem Kunden oder Dritten direkt oder indirekt entstanden sind, sind ausdrücklich von dieser Garantie ausgeschlossen. Die Garantie gilt ferner nicht, wenn die Mängel durch normalen Verschleiß, Defekte, Fahrlässigkeit oder falsche, unvorsichtige oder unsachgemäße Verwendung des Produkts durch den KUNDEN oder Dritte verursacht wurden, die Anweisungen von ILUMEN nicht befolgt wurden, das Produkt von Dritten gewartet oder verändert wurde, das Produkt mit Materialien oder Ersatzteilen gewartet oder repariert wurde, die nicht zuvor von ILUMEN genehmigt und autorisiert wurden. Darüber hinaus gilt die vorstehende Garantie nur, wenn das Produkt mit von ILUMEN genehmigten Peripheriegeräten und Zubehörteilen verwendet wurde. Andere zusätzliche Teile, die nicht schriftlich von Ilumen genehmigt wurden, führen zum Ausschluss von dieser Garantie.
13. ILUMEN übernimmt keine Haftung und ist nicht verpflichtet, Schäden aufgrund verspäteter Lieferung oder verspäteter Leistung zu ersetzen. ILUMEN kann nicht für verkaufte Waren haftbar gemacht werden, die nicht dem Zweck des KUNDEN entsprechen. Die Garantie schließt Software- und Virenprobleme aus. Die Garantie gilt nicht für Software, die nicht von ILUMEN entwickelt wurde. Von ILUMEN oder dem Hersteller versiegelte Komponenten und/oder Systeme fallen nicht unter die Garantie, wenn das Siegel beschädigt oder entfernt wurde. Die Garantie erlischt, wenn Reparaturen von einem Laien durchgeführt werden oder die Ware unsachgemäß verwendet wird. Geräte, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verwendung in feuchter oder staubiger Umgebung ausfallen, fallen nicht unter die Garantie.
14. Die Nichtigkeit einer der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge. In diesem Fall werden die Parteien die nichtige Klausel durch eine gültige Klausel ersetzen, die innerhalb der gesetzlichen Grenzen die gleiche Wirkung hat wie die nichtige Klausel.
15. Auf alle Verträge von und zwischen ILUMEN und ihrem KUNDEN findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung. Die Anwendung internationaler Verträge, einschließlich des Wiener Kaufvertrags, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
16. Für Streitigkeiten zwischen ILUMEN und ihren Kunden sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Hasselt zuständig. ILUMEN behält sich jedoch das Recht vor, das Gericht des Wohnsitzes oder des Sitzes des Vertragspartners anzurufen. Diese Bestimmung gilt auch für Verträge mit Parteien, die dem EU-Recht unterliegen, gemäß der EEX-Verordnung. Ein Wechsel führt nicht zu einer Schuldumwandlung und lässt diese Gerichtsstandsklausel unberührt, auch wenn der KUNDE seinen Wohnsitz an einem anderen Ort hat.

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